Allgemeine Geschäftsbedingungen von ERR-TEAM


  • Allgemeines
    • Für alle Angebote und Verträge gegenüber Kaufleuten (-Kunde) gelten unsere
      nachfolgenden AGB.
      Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend in Preis und Lieferung. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns angenommen und schriftlich bestätigt sind.
    • Der Kunde erklärt sich schon bei Abschluss des ersten Kaufvertrages im voraus damit einverstanden, dass diese AGB auch für alle weiteren und künftigen Verträge über die Lieferung unserer Produkte gelten, auch wenn die AGB nicht jeweils neu vereinbart werden.
    • Von diesen AGB abweichende Abreden jeder Art bei oder nach Vertragsabschluß mit Vertretern und/oder Betriebsangehörigen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
    • Den Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Soweit sich unsere Geschäftsbedingungen mit den Bedingungen des Käufers decken, gelten die sich deckenden Klauseln.
  • Produktangaben und Beratung
    • Maß- und Gewichtsangaben, Beschreibungen, Verarbeitungshinweise in den von uns verwendeten Prospekten und Drucksachen sind unverbindlich.
    • Wir behalten uns geringfügige technische Änderungen gegenüber den Angaben in Abbildungen, Beschreibungen. Verarbeitungshinweisen in Prospekten und Drucksachen zu vorangegangenen Lieferungen vor.
    • Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratungen und sonstige Angaben geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, Eigenschaften werden damit niemals zugesichert. Alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere über ihre Mischungsverhältnisse Eignung und Anwendung, sind nur als ungefähre Werte anzusehen. Diese Angaben bedeuten keine Zusicherung von Eigenschaften unserer Produkte, es sei denn, dass wir eine Zusicherung ausdrücklich schriftlich zum Ausdruck gebracht haben, die über die bloße Mitteilung der genannten Angaben hinausgehen. Dies gilt auch für dem Besteller mitgeteilte Ergebnisse chemischer und physikalischer Analysen. Unsere Angaben, die aufgrund unserer Erfahrungen nach bestimmten Wissen erfolgen, entbinden den Besteller nicht davon, unsere Produkte auf ihre Anwendbarkeit für den eigenen Gebrauch selbst zu prüfen. Dies gilt auch wenn wir vorher Warenproben geliefert haben.
  • Preise, Zahlung und Verzugszinsen
    • Unsere Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie gelten nur für die jeweils angebotenen bzw. bestellten Mengen. Die Preise gelten ab Werk Kall.
    • Der Kunde ist berechtigt, von dem Rechnungsbetrag ein Skonto in Höhe von 2% zu ziehen, wenn die Zahlung innerhalb von 10 Tagen gerechnet ab dem Rechnungsdatum – erfolgt. Der Skontoabzug ist jedoch unzulässig, wenn ältere fällige Rechnungen noch offen sind.
    • Schecks oder Wechsel nehmen wir nur zahlungshalber an. Für die rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir bei Wechseln keine Gewähr. Diskont-, Protest und Einzugskosten gehen stets zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig und netto zu zahlen. Wechsel und Schecks werden erst nach der endgültigen und vorbehaltlosen Einlösung durch die bezogene Bank gutgeschrieben. Bis dahin bleiben unsere Forderungen, ihre Fälligkeit und die daran anknüpfenden Folgen bestehen.<
    • Wir sind berechtigt, eingehende Zahlungen abweichend von der Zweckbestimmung des Kunden zunächst auf Kosten, entstandene Verzugszinsen und sodann auf- ältere noch offene Forderungen zu verrechnen. Der Kunde erhält in diesem Fall eine schriftliche Abrechnung.
    • Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Gegenforderungen zulässig. Der Kunde ist nicht berechtigt mit streitigen Gegenforderungen aufzurechnen oder mit streitigen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
    • Unsere Forderungen werden unabhängig von ihrer vereinbarten Fälligkeit und von der Laufzeit hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn der Besteller mit Bezahlung einer Rechnung oder bei Ratenzahlung mit der Zahlung von zwei Raten in Verzug gerät oder nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen eine Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen lassen. Wir sind dann auch berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte noch aus stehende Lieferung nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder angemessene Sicherheit zu fordern. Wird nicht vereinbarungsgemäß bezahlt, berechnen wir unter Vorbehalt der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens vom Tage der Fälligkeit an Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskont der Deutschen Bundesbank. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die uns nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge und berechtigen uns, nach angemessener Zahlungsfrist vom Vertrage zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.
  • Verpackung
    • Wir liefern unsere Produkte grundsätzlich auf Einwegpaletten und in Einweggebinden, die zum Selbstkostenpreis berechnet werden können.
  • Lieferung, Transport und Gefahrübergang
    • Alle von uns angegebenen Lieferfristen sind nur als annähernd zu betrachten und rechnen erst vom Tage des Auftragseinganges bzw. der völligen Klarstellung des Auftrages an. Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Fabrikationsganges bei uns oder unseren Unterlieferanten übernommen. Die Folgen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Transportschwierigkeiten, Materialmangel sowie alle unvorhergesehenen Umstände, die die Herstellung oder Lieferung der Waren bei uns oder unseren Unterlieferanten erheblich erschweren, entbinden uns von der Verpflichtung zur Lieferung und geben uns das Recht, weiter Lieferungen ohne Schadenersatzgewährung und ohne Nachlieferungsverpflichtung einzustellen. Versandweg und Versandart unterliegen unserer Wahl, falls der Käufer keine entgegenstehenden Anweisungen erteilt hat. Die Gefahr geht, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, auf den Käufer über, sobald die Sendung das Werk verlassen hat. Werden der Versand oder die Zustellung durch Abnahmeverzug des Käufers verzögert, geht die Gefahr vom Zeitpunkt der Versandbereitschaft ab auf den Käufer über.
  • Gewährleistung
    • Anspruch entsteht dem Käufer nur, wenn uns bei Auftragsannahme die genauen Einsatzbedingungen bekannt waren und der Käufer die gelieferte Ware zweckentsprechend eingesetzt hat. Telefonische oder mündliche Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben, sind jedoch nur durch schriftliche Bestätigung bindend. Wir sind nach bestem Wissen bemüht, technische Ratschläge für die Verwendung unserer bzw. von uns vertriebener Produkte zu geben.
      Diese Ratschläge erfolgen kostenlos und stellen nur unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert gelten, sie begründen keine Ansprüche gegen uns und zwar auch nicht in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, uns wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen; die Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz bleibt unberührt. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei Fremderzeugnissen (Handelswaren) beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der uns gegen den Lieferanten zustehenden Ansprüche, sofern offenkundige Mängel von uns nicht hätten erkannt werden müssen.
    • Der Kunde (=Kaufmann) hat die Ware nach Empfang unverzüglich auf Mängel hin zu überprüfen. Er ist insbesondere verpflichtet – auch durch Probeverarbeitung – zu überprüfen, ob die gelieferte Ware Mängel aufweist oder nicht. Unterlässt der Kunde diese Prüfung so haften wir für Mängel, die bei ordnungsgemäßer Überprüfung und Probeverarbeitung erkennbar gewesen wären, nicht.
    • Wir empfehlen dem Kunden, die gelieferte Ware speziell daraufhin zu untersuchen, ob sie für den von ihm vorgesehenen Einsatz und Verwendungszweck geeignet ist. Die Prüfung sollte auch eine Probeverarbeitung enthalten.
    • Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich vor der Verarbeitung der Ware – möglichst unter Einsendung von Proben – schriftlich unter genauer Beschreibung der Mängel anzuzeigen. Die schriftliche Mängelanzeige muss uns spätestens 14 Tage nach dem Empfang der Ware zugehen. Unsere Haftung ist für erkennbare Mängel, die uns nicht innerhalb dieser Frist schriftlich angezeigt werden, ausgeschlossen.
    • Unsere Haftung für kaum vorhersehbare und/oder untypische Schäden wird wertmäßig beschränkt auf die Höhe des Teiles des Kaufpreises, der auf den verbrauchten Teil der beanstandeten Lieferung entfällt.
    • Ansprüche des Kunden aus einer Schlecht- oder Falschlieferung verjähren binnen 4 Monaten ab dem Empfang der Ware.
    • Für geringe Abweichungen in Struktur und Farben sowie spezifischen Gewichten und Maßen können wir keine Gewähr übernehmen und behalten uns somit Abweichungen in den üblichen Grenzen vor. Weiterhin weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die bei Gummiplatten übliche Dehnung und Schrumpfung bei Wärme und Kälte bis zu ± 2 % der Gesamtlängen in beiden Richtungen nicht zu vermeiden sind. Unsere Produkte sind, soweit nicht anders gekennzeichnet, aus recycelten Gummi-Granulaten mit farbumhüllter Oberfläche gefertigt, so dass eine bleibende Farbe nie garantiert werden kann. Eine Mängelrüge nach erfolgter Verklebung der Gummiprodukte kann nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Eigentumsvorbehalt
    • Bis zur vollen Bezahlung des berechneten Preises sowie bis zur Einlösung der dafür hingegebenen Wechsel und Schecks bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Vor erfolgter Bezahlung darf der Käufer die Ware weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen.
      Im Falle des Weiterverkaufs der Vorbehaltsware überträgt bereits jetzt der Käufer die gegen seinen Abnehmer bestehende Kaufpreisforderung an uns, deren Abtretung wir hiermit annehmen. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsmäßig nachkommt. Die eingezogenen Beträge sind sofort an uns abzuführen, gegebenenfalls bis zur Fälligkeit und Überweisung gesondert für uns aufzubewahren. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu verwahren, sie von anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Sachen getrennt zu halten und im übrigen alles zu tun, um unsere Rechte zu erhalten.
  • Teilunwirksamkeit
    • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
  • Gerichtsstand
    • Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Geschäftsverkehr mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten 53937 Schleiden-Gemünd.